TGL-7798

Bauwerke in der DDR – Begriffsdefinition

Bauwerke

 

Erklärung und Definition in der DDR

 
Bauwerke sind alle durch bautechnische Verfahren erzeugten Gegenstände und veränderten natürlichen Gegebenheiten; sie sind das Ergebnis der Bauproduktion gemäß Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der DDR (ELN) Teil VII und sind der Sammelbegriff für Gebäude und bauliche Anlagen.
 
vgl.dazu DDR-Standard:  TGL 7798

 


 
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