TGL-7798

Gebäude in der DDR – Begriffsdefinition

Gebäude

 

Erklärung und Definition in der DDR

Gebäude ist eine für die Dauer oder vorübergehend errichtete, überdachte und in sich abgeschlossene Raumanordnung zum Aufenthalt von Menschen oder Tieren, zur Produktion, Lagerung und Aufstellung von Sachen sowie für wissenschaftliche, kulturelle und sonstige Zwecke.

Ein Gebäude besteht aus tragenden, raumabschließenden und raumabdeckenden Bestandteilen. Einzelne raumabschließende Flächen können ganz oder teilweise fehlen.

Das Kriterium von Gebäuden ist die überwiegend oberirdisch angelegte Raumformation. Sie können aus einem Geschoß oder mehreren Geschossen bestehen.

vgl.dazu DDR-Standard:  TGL 7798


 
weitere Begriffsdefinitionen | Baustoffe in der DDR | Übersicht DDR Eigenheime
 


Nach oben scrollen