Grundfläche
Erklärung und Definition in der DDR
Grundfläche ist die Fläche eines Bauwerkes, eines Teiles eines Bauwerkes oder eines Konstruktionsteiles, die sich aus der senkrechten Projektion der äußeren Abmessungen auf eine waagerechte Ebene ergibt.
vgl.dazu DDR-Standard: TGL 7798
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