ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Erster Abschnitt:    Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung Erster Titel:    Allgemeine Vorschriften § 1 [Zuständiges Gericht] (1) Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke das Grundstück belegen ist. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch […]

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