Autorenname: Gutachter Wagner

Bewertungsgesetz BewG

Bewertungsgesetz BewG   Erster Teil: Allgemeine Bewertungsvorschriften § 1    Geltungsbereich (1) Die allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2 bis 16) gelten für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. (2) Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten nicht, soweit im Zweiten Teil dieses Gesetzes oder in anderen Steuergesetzen besondere Bewertungsvorschriften […]

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Betriebskosten-Umlageverordnung BetrKostUV

Betriebskosten-Umlageverordnung BetrKostUV   § 1 Umlegung und Vorauszahlung von Betriebskosten (1) Für Wohnraum, der sich in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet befindet und dessen höchstzulässiger Mietzins sich am 2. Oktober 1990 aus Rechtsvorschriften ergab, kann der Vermieter Betriebskosten nach den Vorschriften dieser Verordnung durch schriftliche Erklärung anteilig auf Mieter umlegen. (2) Soweit

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BauNVO Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung BauNVO   Erster Abschnitt: Art der baulichen Nutzung (§ 1 – § 15) § 1    Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden als 1.    Wohnbauflächen    (W) 2.    gemischte Bauflächen    (M) 3.    gewerbliche Bauflächen    (G) 4.  

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BauGB-MaßnahmenG Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz

Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz BauGB-MaßnahmenG   ERSTER TEIL: Einzelne Vorschriften (§ 1 – § 10) § 1 Grundsätze der Bauleitplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan (1) Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch soll einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden. In Gemeinden mit einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung soll bei der Aufstellung,

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Baugesetzbuch (BauGB)

Baugesetzbuch (BauGB) Erstes Kapitel:  Allgemeines Städtebaurecht (§ 1 – § 135) Erster Teil: Bauleitplanung (§ 1 – § 13) Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§ 1 – § 4c) § 1    Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses

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ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Erster Abschnitt:    Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung Erster Titel:    Allgemeine Vorschriften § 1 [Zuständiges Gericht] (1) Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke das Grundstück belegen ist. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch

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